Oft gestellte Fragen
Allgemein
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Welche Unterlagen werden zum Vertragsabschluss benötigt?
Ausweis zur Vorlage, Kopien der letzten drei Einkommensnachweise bzw. Rentenbescheid, Mietschuldenfreiheit des bisherigen Vermieters, SCHUFA-Auskunft.
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Gibt es zur Wohnung eine Einbauküche?
Nein, bei Bedarf stellen wir eine Spüle sowie einen Herd.
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Was tun, wenn die Miete zurückgebucht wird?
Die Miete sollte zeitnah zzgl. der Rückbuchungsgebühr überwiesen werden.
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Wie bekomme ich meine Anteile zurück?
Die Kündigung findet nur zum Schluss eines Geschäftsjahres (31. Dezember) statt. Sie muss mindestens drei Monate vorher schriftlich der Genossenschaft zugegangen sein (Stichtag 30. September).
Sofern die Mitgliedschaft zum Jahresende wirksam gekündigt wird, erfolgt die Auszahlung der Anteile im nächsten Geschäftsjahr nach Feststellung der Bilanz durch die Vertreterversammlung.
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Wann kommt die Betriebskostenabrechnung?
Der Gesetzgeber gibt uns bis zum 31. Dezember des Folgejahres Zeit. Erfreulicherweise konnten wir in den letzten Jahren wesentlich früher unsere Abrechnung fertig stellen.
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Kann ich die Miete zum 15. des Monats zahlen?
Nein. Die Zahlung ist monatlich im Voraus, spätestens bis zum dritten Werktag eines jeden Monats zu entrichten.
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Kann ich mit Karte zahlen?
Kartenzahlung ist nicht möglich.
Havarie
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Was ist eine Havarie?
Unter einer Havarie versteht man eine plötzlich auftretende Störung durch Brand, Explosion, Sturm u. a., die eine unmittelbare Gefahr für das Leben und die Gesundheit für Menschen darstellt bzw. zur Beschädigung oder Zerstörung von Sachwerten an Gebäuden, Gebäudeteilen, Ausrüstungs- und Ausstattungsgegenständen sowie von Wohnungseinrichtungen führt.
Nachfolgende Störungen sind u. a. als Havarie zu werten:
Elektro
- totaler Stromausfall im Haus oder der Wohnung
- gesamte Wohnung ohne Spannung (Sicherungen jedoch alle in Ordnung)
- elektrische Brände in Schaltern, Steck- und Abzweigdosen sowie Kabelbrände
- starke Geruchsbelästigung und Rauchentwicklung
Sanitär
- Rohrbrüche an Versorgungsleitungen
- Ausfall der Fernheizung oder Wasserversorgung
- Rohrsystem oder Heizkörper geplatzt
- Ausfall der gesamten Heizung (nicht bei einzelnen Heizkörpern)
Verstopfungen
- Grundleitung und Fallstrang verstopft
Liegt keine Störung in oben genannten Sinne vor, müssten die entstandenen Kosten durch den Mieter getragen werden.
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Sie sind sich nicht sicher, ob Ihr Problem ein Havariefall ist?
Hier ein paar Beispiele, die nicht zur Havarie zählen:
- tropfende Armaturen, defekte Lichtschalter oder Steckdosen
- der Ausfall der Sicherung im Stromnetz der Wohnung (inklusive FI-Schalter) durch ein defektes elektrisches Gerät oder durch Überbelastung des Netzes durch ein Gerät
- defekte Sicherungen, Schalter, Steckdosen und Relais in der Wohnung
- defekte Kochplatten und Backröhren bei Elektroherden
- nur teilweise durchwärmte Heizkörper, defekte Thermostatventile oder Geräusche in der Heizungsanlage
- Verstopfungen innerhalb der Wohnung, z. B. verstopfte Toilettenbecken, Handwaschbecken, Badewannen
- Störungen beim Fernsehempfang
Bitte bedenken Sie, dass der Notdienst nur in Anspruch genommen werden darf, wenn wirkliche Havarien vorliegen. Fragen Sie sich also immer: Zieht ein verspätetes Eingreifen erhebliche Folgeschäden nach sich? Wenn nicht, melden Sie sich zu unseren Öffnungszeiten bei Ihrem Hauswart bzw. Techniker.
Für alle anderen Reparaturen können Sie sich jederzeit an Ihren zuständigen Hauswart wenden.
Mitgliedschaft
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Welche Vorteile ergeben sich bei einer Mitgliedschaft?
Die Mitgliedschaft bei der Wohnungsbaugenossenschaft „Hellersdorfer Kiez“ eG bietet Ihnen folgende Vorteile:
- lebenslanges Wohnrecht
- Mitbestimmungsrecht bei Entscheidungen
- gute, sichere und verantwortbare Wohnungsversorgung
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Wie kann ich Genossenschaftsmitglied der Wohnungsbaugenossenschaft „Hellersdorfer Kiez“ eG werden?
Die Beitrittserklärung muss in schriftlicher Form erfolgen. Nach Prüfung der Unterlagen wird der Bewerber zur Zahlung eines Eintrittsgeldes, z. Z. in Höhe von 60,00 € und zwei Geschäftsanteilen aufgefordert. Ist dies erfolgt, kommt es zur Unterzeichnung der Beitrittserklärung und der Zulassung durch die Genossenschaft. Über die Zulassung bestimmt der Vorstand.
Sie haben weitere Fragen? Wir helfen Ihnen!