Vorstand
Der Vorstand besteht aus 2 Personen, die Mitglied der Genossenschaft sein müssen. Er leitet die Genossenschaft unter eigener Verantwortung und hat nur solche Beschränkungen zu beachten, die Gesetz und Satzung festlegen. Die Vorstandsmitglieder werden vom Aufsichtsrat für maximal 5 Jahre bestellt. Eine Wiederbestellung ist möglich.



