Aufsichtsrat
Der Aufsichtsrat besteht aus mindestens 5, maximal 9 Mitgliedern, die persönlich Mitglied der Genossenschaft sein müssen. Er hat den Vorstand in seiner Geschäftsführung zu fördern, zu beraten und zu überwachen. Die Rechte und Pflichten des Aufsichtsrats werden durch Gesetz, Satzung und rechtmäßige Beschlüsse der Vertreterversammlung begrenzt. Der Aufsichtsrat wird von der Vertreterversammlung für maximal 3 Jahre gewählt. Eine Wiederwahl ist möglich.









