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Genossenschaft | Organe | Aufsichtsrat

Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat besteht aus mindestens 5, maximal 9 Mitgliedern, die persönlich Mitglied der Genossenschaft sein müssen. Er hat den Vorstand in seiner Geschäftsführung zu fördern, zu beraten und zu überwachen. Die Rechte und Pflichten des Aufsichtsrats werden durch Gesetz, Satzung und rechtmäßige Beschlüsse der Vertreterversammlung begrenzt. Der Aufsichtsrat wird von der Vertreterversammlung für maximal 3 Jahre gewählt. Eine Wiederwahl ist möglich.

Dr. Gabriele Hiller 
Aufsichtsratsvorsitzende
Manuela Noack 
Stellv. Aufsichtsrats- vorsitzende
Bernd Wolter 
Schriftführer
Bernd Krüger 
Stellv. Schriftführer
Marina Freundorfer 
Bernd Tasler 
Tobias Zemke 
Termine 
  030 / 992 777 - 0
Wohnungsbaugenossenschaft
Hellersdorfer Kiez eG
Sprechzeiten:Die 9-12 Uhr
 Die 13-18 Uhr
 Don 15-17 Uhr
Studentenvideo
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